ERBSCHAFT - LETZTER WILLE - TESTAMENT




Helfen Sie mit einer Erbschaft und retten Sie somit vielen Tieren das Leben, auch über den Tod hinaus.
Uns liegt es am Herzen, Ihr Erbe gezielt für Tiere auf den Höfen und auch für Wildtiere einzusetzen.
Dieses beschränkt sich nicht nur auf unseren Gnadenhof.
Uns ist es wichtig, auch anderen Gnadenhöfen die Möglichkeit zu geben, dass weiterbestehen zu sichern.
Wir erfüllen natürlich im Sinne des/der Verstorbenen den Testamentsinhalt und erledigen alle Formalitäten.

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, sind wir von der Erbschaftssteuer befreit.

Sie können einen rechtsfähigen Erben im Testament bestimmen, oder mit einem Vermächtnis bedenken (ihm also einen Geldbetrag vermachen), der seinerseits Tieren hilft wie z.B. unserem gemeinnützigen Verein Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V.

Sie können einen oder mehrere Erben einsetzen und es ihnen testamentarisch zur Auflage (§§ 1940, 2192ff BGB) machen, sich um ein Tier zu kümmern, eine bestimmte Summe aus der Erbschaft an unserem gemeinnützigen Verein Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V. zu zahlen, o.ä.
Für die Überwachung der Auflage kann ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden (§§ 2197ff BGB).

Wichtig dabei ist, testamentarische Verfügungen müssen entweder eigenhändig, das heißt komplett in persönlicher Handschrift abgefasst werden (§ 2247 BGB) oder aber zur Niederschrift eines Notars (§ 2231 Nr. 1 BGB). Die Nichtbeachtung dieser Formvorschriften macht das Testament vollständig ungültig! Immer enthalten und erkennbar sein müssen: Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift.

Es ist wichtig, das der Inhalt keine Auslegungsspielräume lässt. Dies kann zu langjährigen, gerichtlichen Auseinandersetzungen, zwischen weiteren Erben und Begünstigten führen.
Der Inhalt sollte also klar, präzise und unmissverständlich sein.

Achtung: Keinesfalls darf das Tier "als Erbe" eingesetzt werden, da nur Erben kann, wer im BGB als Rechtsfähig gilt. (§ 1 BGB) Die Rechtsfähigkeit bezieht sich auf den Menschen.

Was im Testament wichtig ist !

Wenn Sie die den gemeinnützigen Verein Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V. mit Ihrem Erbe bedenken wollen, beachten Sie bitte folgendes:

Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V. muss im Erbe genannt werden.
Wenn mehrere Erben bedacht werden sollen, benennen Sie die wichtigsten Werte, die an den gemeinnützigen Verein Couchbesetzer und Co Gnadenhof e.V.vererbt werden sollen genau. Spätere Missverständnisse können so vermieden werden.
Bei mehreren Erben regeln Sie bitte genau, wer die Kosten der Beerdigung und der Nachlassabwicklung bzw. Steuerschulden zu tragen hat.
Um Manipulationen an Ihrem Testament zu vermeiden, verwahrt Ihr zuständiges Amtsgericht (Nachlassgericht) gegen eine Gebühr jedes Testament und sorgt dafür, dass es automatisch nach dem Tode eröffnet wird.

Wir empfehlen immer eine Beratung durch ein Anwalt im Bereich Erbrecht, um Missverständnisse und Überraschungen zu vermeiden.

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